§ 1 Präambel

1.1. Die Salario Lohnabrechnung GmbH, Münchner Straße 86, 85774 Unterföhring (nachfolgend “Salario“), ist die Eigentümerin und Inhaberin aller Rechte an der Internetseite www.salario.de, die über eine Anwendermaske die Übermittlung von Mitarbeiterdaten an Salario ermöglicht (nachfolgend „Softwareanwendung“). Salario ermöglicht den Anwendern hierfür den Login in der Softwareanwendung.

1.2. Im Verhältnis zu den Anwendern kommen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Salario („AGB“) zur Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anwenders werden nicht Vertragsinhalt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1. Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen Salario und den Anwendern ist die Bereitstellung der Softwareanwendung durch Salario und die Anmeldung und Nutzung durch den Anwender zur Übermittlung von Mitarbeiterdaten an Salario. 

2.2. Salario stellt mittels der Softwareanwendung dem Anwender ein Eingabeportal zur Verfügung, welches folgende Funktionen enthält:

  • Anmeldung von Mitarbeitern (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, kurzfristige Beschäftigung)
  • Übermittlung von Änderungen der Mitarbeiterdaten z.B. Adressänderungen
  • Mitteilung von Fehlzeiten z. B. Krankheitstage
  • Übermittlung von Bewegungsdaten (noch nicht verfügbar)

2.3. Salario übernimmt keine Garantien in Bezug auf die vorstehenden Funktionen. 

2.4. Der Anwender ist vollumfänglich verantwortlich für die rechtliche, insbesondere die datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Zulässigkeit der Eingabe und Übermittlung der Daten seiner Mitarbeiter über die Softwareanwendung an Salario sowie die vertragliche geregelte Speicherung und Bearbeitung der Daten durch Salario und stellt Salario insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter umfassend frei.

§ 3 Vertragsschluss

3.1. Ein Interessent erhält von Salario eine Email zugesandt. Folgt der Interessent dem in dieser Email enthaltenen Link, kann er sich als Anwender registrieren. Im Rahmen dieses Registrierungsvorgangs hat der Anwender diese AGB zu bestätigen.

3.2. Der Vertrag mit dem Anwender kommt durch den Versand der Zugangsdaten durch Salario, den Erhalt durch den Anwender und die Freischaltung des Portals durch den Anwender zustande.

§ 4 Supportleistungen

Der Anwender kann Fragen zur Softwareanwendung telefonisch oder per Email stellen. Der Support seitens Salario zur kostenlosen Nutzung von Salario beschränkt sich auf die Beantwortung von Fragen zur richtigen Anwendung und Einstellung, sowie auf die Hilfestellung zu technischen Problemen der Software durch einen Support-Mitarbeiter von Salario.

§ 5 Vertragspflichten des Anwenders

5.1. Der Anwender ist selbst verantwortlich für die rechtskonforme Speicherung und Verarbeitung seiner Mitarbeiterdaten durch den Anwender.

5.2. Im Verhältnis zu Salario obliegt es dem Anwender in eigener Verantwortung,

  • Angaben auf Personalfragebögen zu deren Verbindlichkeit durch den Arbeitnehmer unterschreiben zu lassen
  • Angaben auf Checkliste für Minijobbeschäftigungen und kurzfristige Beschäftigungen zu deren Verbindlichkeit durch den Arbeitnehmer unterschreiben zu lassen
  • Rentenbefreiungsanträge korrekt ausgefüllt und durch den Arbeitnehmer sowie durch den Arbeitgeber zu deren Verbindlichkeit unterschreiben zu lassen
  • seine lokalen IT-Systeme vor einem Befall durch Viren, Trojaner oder ähnlicher Schadsoftware durch den Einsatz entsprechender Software zu schützen
  • die an Salario übermittelten Daten und Inhalte fortlaufend zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben gewährleisten zu können

5.3. Der Anwender wird die Softwareanwendung nicht verändern, nicht missbräuchlich nutzen oder durch Dritte nutzen lassen und insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten an Salario übermitteln. Der Anwender wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von Salario betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder einzudringen.

5.4. Bei einem Verstoß des Anwenders gegen seine Verpflichtungen aus diesen AGB oder bei einem Verstoß gegen gesetzliche Regelungen oder Rechte Dritter ist Salario berechtigt, nach eigener Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Anwender ganz oder teilweise einzuschränken oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Hat der Anwender den Verstoß zu vertreten, so ist er Salario gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

5.5. Der Anwender steht dafür ein, dass die übermittelten Daten keine gesetzlichen Regelungen oder Rechte Dritter verletzen. Er ist verpflichtet, vor der Übermittlung an Salario etwaige erforderliche Nutzungsrechte und/oder Einwilligungen Dritter einzuholen. Der Anwender stellt Salario von Ansprüchen Dritter umfassend frei, die aus einer Verletzung der in diesem Vertrag, insbesondere Ziffer 5, 6 und 7 aufgeführten Bestimmungen entstehen.

5.6. Im Übrigen ist der Anwender verpflichtet, die zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn Salario ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.

§ 6 Zugangsdaten

Der Anwender wird die ihm zugeordnete Nutzungs-und Zugangsberechtigung sowie sonstige vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Das Passwort muss zur Sicherheit nicht nur vor der erstmaligen Benutzung der Software, sondern auch sonst in regelmäßigen Abständen geändert werden, um die Nutzung durch Unbefugte unter Verwendung anwendereigener Passwörter oder anwendereigener Infrastruktur zu verhindern. Passwörter sind so zu wählen, dass sie nicht einfach zu erraten, zu errechnen oder zu bestimmen sind. Der Anwender wird Salario unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten.

§ 7 Nutzungsbedingungen

7.1. Die Softwareanwendung ist urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte, etwaige Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Vertragsgegenständen stehen ausschließlich Salario zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat Salario entsprechende Nutzungsrechte.

7.2. Salario räumt dem Anwender das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages und räumlich auf Deutschland beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Softwareanwendung im in diesen AGB eingeräumten Umfang ein.

7.3. Der Anwender ist nicht berechtigt, die Softwareanwendung von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Anwender nicht erlaubt, die Softwareanwendung oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu veräußern, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urheberrechtsgesetz nicht gestattet. Die nicht abdingbaren Bestimmungen der §§ 69 a ff. UrhG bleiben unberührt.

§ 8 Haftung

8.1. Salario haftet gegenüber dem Anwender in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

8.2. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet Salario gegenüber dem Anwender nur im Fall der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten („Kardinalpflichten“). Als vertragswesentliche Pflichten gelten jene Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Salario auf den Ersatz des direkten bzw. unmittelbaren Schadens beschränkt.

8.3. Die Haftungsbeschränkung in Ziffer 8.2 gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Fall einer gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung (z.B. Produkthaftung) oder im Fall einer übernommenen Garantie.

§ 9 Vorlagen

9.1. Salario stellt den Anwendern seiner Softwareanwendung Dokumentenvorlagen zur Verfügung. Die Bereitstellung der Dokumentenvorlagen entbindet den Anwender nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Die Vorlagen sind nur ein Vorschlag bzw. eine Anregung für eine mögliche Regelung. Vor einer Übernahme des Inhaltes der von Salario bereitgehaltenen Dokumentenvorlagen hat der Anwender daher selbst und eigenverantwortlich zu prüfen bzw. prüfen lassen, ob die Dokumentenvorlage für den jeweiligen Fall passt, rechtlich einwandfrei ist oder aber verändert bzw. angepasst werden muss.

9.2. Vertragliche Regelungen zwischen dem Anwender und seinen Mitarbeitern sind ausschließlich Sache der den Arbeitsvertrag und etwaige weitere Verträge abschließenden Parteien. Salario erbringt keine rechtliche oder steuerliche Beratung jedweder Art.

§ 10 Nebenabreden, Schriftformerfordernis

10.1. Diese AGB regeln abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragspflichten.

10.2. Salario ist zu Änderungen dieser AGB berechtigt. Sie Die Änderungen werden dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Anwender von Salario in Textform bekannt gegeben worden sind, der Anwender nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich widersprochen hat und in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen worden ist. Wenn der Anwender widerspricht, endet das Nutzungsverhältnis der Parteien mit dem Ablauf des 4 Wochenzeitraums.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, wenn der Anwender Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Anwender keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 12 Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand: 04/2016